Viele Investoren und Privatleute schauen in der Regel auch über die Grenzen des eigenen Landes hinaus nach Immobilien, die eine gute Kapitalanlage darstellen. Doch welche Bedingungen herrschen eigentlich, wenn ein EU Bürger in Ungarn eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte? Wir haben die wichtigsten Punkte zu diesem Thema zusammengefasst.
Erstens müssen wir klar stellen wer als Ausländer beim Kauf einer Immobilie in Ungarn zählt?
Da Ungarn Mitglied der EU ist (seit 2004), können wir als EU Bürger mit den gleichen Bedingungen, wie ein ungarischer Bürger eine Immobile kaufen. Es gibt aber einiges, das wir in Betracht nehmen müssen. Vor allem gibt es zwei Sorten von Grundstücken: Land- und Forstwirtschaftliche Grundstücke und die nicht Land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke. Der Unterschied ist spezifisch, weil vor dem Kauf eines Land- und Forstwirtschaftlichen Grundstückes immer eine Genehmigung von der zuständigen Behörde benötigt wird.
Wer zählt dann als Ausländer?
- Personen, die keine ungarische Staatsbürgerschaft besitzen
- Personen, die keine EU, Schweizer oder ERW Staatsbürgerschaft besitzen
Bestimmungen für Ausländer
Der Erwerb von Immobilien durch Ausländer ist sehr streng geregelt. Wer als Ausländer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis der ungarischen Staatsbehörden.
Wenn man als Ausländer in Ungarn eine Immobilie kaufen möchten, wird sich der Kauf ein bisschen schwieriger bzw. mühsamer. In jedem Fall benötigt jeder Ausländer beim Kauf einer Immobilie eine Genehmigung des ungarischen Staates.
Regelungen für Staatsangehörige aus der EU, des EWR und der Schweiz:
Seit dem 1. Mai 2004 dürfen Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, eine Immobilie ohne Zustimmung der Aufsichtsbehörde erwerben.
Allgemeines zum Erwerb von Immobilien
Auf den Kauf einer ungarischen Immobilie findet stets ungarisches Recht Anwendung. Hierbei herrscht der Grundsatz der Vertragsfreiheit.
Das bedeutet, dass der Inhalt des Kaufvertrags nach dem Willen beider Parteien durch weitere Rechte und Pflichten (z.B. durch ein Mietverhältnis) ergänzt werden kann.
Das ungarische Privatrecht nimmt eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen dem Erwerb von landwirtschaftlichen und nicht landwirtschaftlichen Flächen sowie zwischen dem Erwerb durch In- und Ausländer vor.
Zur Übertragung des Eigentumsrechts an einer Immobilie durch Kauf ist in jedem Fall ein schriftlicher Vertrag zu schließen, der von einem in Ungarn zugelassenen Rechtsanwalt zu errichten und gegenzuzeichnen ist. Darüber hinaus ist die Eintragung ins Grundbuch erforderlich.
Der Antrag auf Eintragung ins Grundbuch muss innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags beim zuständigen Grundbuchamt gestellt werden.
Wird der Antrag durch einen Ausländer ohne inländischen (ungarischen) Wohnsitz gestellt, so muss zwingend
ein Zustellungsbevollmächtigter in Ungarn benannt werden.
Eintragung ins Grundbuch
Erst mit Eintragung ins Grundbuch erhalten wir das Eigentumsrecht an einer Immobilie. Voraussetzung dazu ist die notarielle Beurkundung des Vertrags oder die Gegenzeichnung durch einen Rechtsanwalt.
Für die Eintragung fällt eine Gebühr von 6.600 Forint (ca. € 20) pro Immobilie an. In der Regel erfolgt die Eintragung innerhalb von drei bis vier Wochen nach Antragstellung.
Die vorherige Eintragung eines „Randvermerks“ (entspricht der deutschen Auflassungsvormerkung) kann zur Sicherung des Anspruchs dienen.
Zusammenfassend haben wir als EU-Bürger (ERW und auch als Schweizer) also die gleiche Rechte, als ungarischer Staatsbürger Immobilien in Ungarn zu kaufen. Achten wie auf alle Details beim Kauf und wenden wir uns auf jeden Fall an einen Experten (Makler oder Anwalt), wenn wir uns über irgendetwas nicht sicher sind.
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