Wie kann man in Ungarn eine Immobilie kaufen, wenn der Eigentümer minderjährig ist?

Wir können beim Kauf von Immobilien in Ungarn ernsthafte Überraschungen erleben, wenn sich herausstellt, dass der Eigentümer oder einer der Eigentümer minderjährig ist. Warum ist das Verfahren so mühsam und umständlich? Im folgenden Schreiben werden wir diesen Fall erleuchten.

Wir haben also in Ungarn das richtige Haus für uns gefunden, haben uns mit dem Verkäufer in allen wesentlichen Fragen vereinbart, aber in der Zwischenzeit stellt sich heraus, dass der Eigentümer (oder einer der Eigentümer) minderjährig ist. Welche Verpflichtungen müssen erfüllt werden? Was ist die richtige Reihenfolge beim Kauf, wenn ein Eigentümer minderjährig ist?

Im Falle eines minderjährigen Eigentümers ist der Verkauf / Kauf von Immobilien ein langwieriger Prozess!

Was sind die Verkaufsbedingungen?

Es gibt keine größere Überraschung, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, da das winzige Detail vergessen wurde, dass der Eigentümer, oder einer der Eigentümer minderjährig ist.

Es kann viele Gründe haben. Meistens wird der Minderjährige durch Erbschaft Eigentümer einer Immobilie, aber oft möchten nur die Eltern in dieser Form für die Zukunft des Kindes sorgen, sodass die Immobilie auf dem Namen des Kindes geschrieben wird. 

Natürlich kommt es auch vor, dass Eltern, auf diese Weise eine “Steuererleichterung“ in Anspruch nehmen möchten, weil – das Kind keine Einkommenssteuer zahlen muss. 

Unabhängig von der Situation müssen wir uns als Käufer und Verkäufer darüber im Klaren sein, dass der Verkaufs- und Kaufprozess langwierig sein wird, da die Immobilie nicht ohne die Beteiligung der Vormundschaftsbehörde verkauft werden kann.

Daher muss der Verkäufer bereits bei der Verhandlung angeben, dass der Verkauf auch die Zustimmung der Vormundschaftsbehörde erfordert.

Es gelten folgende drei Einschränkungen für einen minderjährigen Eigentümer:

  1. Es muss nachgewiesen werden, dass die Unterbringung des Kindes auch nach dem Verkauf der Immobilie versichert ist. Es wird also einen Ort geben, wo das Kind weiterhin in Sicherheit leben kann.
  2. Der Verkaufsbetrag wird zum Kauf von Immobilien verwendet, die ebenfalls auf den Namen des Kindes gekauft wird.
  3. Wenn der Zweck nicht darin besteht, eine andere Immobilie zu kaufen, muss der Kaufpreis auf einem Treuhandkonto aufbewahrt werden, bis das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Sind wir als Eltern in eine schwierige finanzielle Situation geraten und möchten die Immobilie aus diesem Grund verkaufen, werden wir sehr überrascht sein. Der aus dem Verkauf erhaltene Betrag kann nicht frei verwendet werden, sondern die Summe muss auf einem Treuhandkonto aufbewahrt werden, bis das Kind Erwachsen wird.

Wer zählt als Minderjähriger?

Eine Person gilt als minderjährig, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Minderjährige ist rechtlich nicht handlungsfähig, und aus diesem Grund können Kinder keinen Vertrag selbst abschließen, da Sie unter der Aufsicht Ihrer Eltern stehen. Da das minderjährige Kind offiziell auch arbeitsunfähig ist, können die weder als Verkäufer noch als Käufer einen Kaufvertrag abschließen. Ein Vertrag über den Kauf/Verkauf von Immobilien kann von dem Elternteil abgeschlossen werden, der sich um das Kind kümmert.

Wie läuft der Kaufprozess bei einem minderjährigen Eigentümer?

Der Elternteil als gesetzlicher Vertreter ist berechtigt, das Eigentum des Kindes zu verkaufen. Viele wissen es nicht, aber die Vormundschaftsbehörde kann sogar ein Veto gegen den Kaufpreis einlegen. Bevor wir als Verkäufer die Immobilie auf mehreren Flächen bewerben, sollten wir die folgenden Schritte befolgen und damit viele Unannehmlichkeiten ersparen.

  1. Gutachter von der Vormundschaftsbehörde.

Wenden wir uns an die Vormundschaftsbehörde, um anzugeben, dass wir die Immobilie im Namen des Kindes verkaufen möchten. Die Behörde ernennt dann einen Gutachter, der die Immobilie bewertet und einen Vorschlag für den Verkaufspreis macht.

Unabhängig von dem Preis, zu dem wir die Immobilie verkaufen möchten, muss man dem von der Behörde festgelegten Preis angeben, sonst wird sie den Verkauf nicht genehmigen. Es ist sehr wichtig, dass wir in der Anzeige angeben, dass für den Verkauf eine Vormundschaftsgenehmigung erforderlich ist, damit der Käufer im Voraus schon weiß, dass für den Verkaufsprozess der Immobilie auch eine Genehmigung der Behörde erforderlich ist.

  1. Vorlage eines Vorvertrags / Kaufangebots.

Sobald sich Verkäufer und Käufer in alle wichtigen Fragen geeinigt haben, besteht der nächste Schritt darin, der Vormundschaftsbehörde ein Kaufangebot zu unterbreiten. Wenn die Behörde das akzeptiert, kann die Immobilie verkauft werden. Für den Fall, dass die zu verkaufende Immobilie der derzeitige Wohnsitz des Kindes ist, ist dies eine gute Gelegenheit, den Nachweis einzureichen, dass die Unterbringung des Kindes nach dem Verkauf der Immobilie weiterhin versichert ist.

  1. Abschluss des Kaufvertrages.

Nur dann kann der Kaufvertrag abgeschlossen werden, wenn das Kaufangebot von der Vormundschaftsbehörde angenommen und schriftlich genehmigt wurde.

Offensichtlich ist der Prozess bei einem minderjährigen Eigentümer viel länger, da in der Praxis die Vereinbarung zwischen drei Parteien statt zwischen zwei Parteien stattfindet. Es lohnt sich wirklich nur, einen Minderjährigen in den Verkauf einzubeziehen, wenn das Hauptziel darin besteht, sich um seine Zukunft zu kümmern.

Wenn die Eltern anstelle der verkauften Immobilie eine neue kaufen möchten, muss der Eigentumsteil (bei das Kind) an der neuen Immobilie mindestens so hoch sein wie der Wert der verkauften Immobilie. Natürlich kann in diesem Fall auch der an das Kind übertragene Kaufpreis verwendet werden.

Wenn wir eine neue Immobilie kaufen, müssen wir den Prozess erneut durchlaufen: Suchen wir die neue Immobilie, schließen einen Vertrag ab, in dem angegeben wird, dass der Käufer minderjährig ist. Die Gültigkeit des Vertrages hängt daher von der Zustimmung des Vormundschaftsamtes ab. Der Elternteil kann nur gegen Erlaubnis der Vormundschaftsbehörde auf das Geld aus dem Verkauf zugreifen.

Bist Du am meisten über die Steuerbelastung nach dem Verkauf von Immobilien in Ungarn besorgt, kannst Du hier den Artikel darüber lesen.

Wenn Du weitere nützliche Informationen zum Kauf einer Immobilie in Ungarn benötigst, besuche das Blog-Menü auf unserer Website, sende uns eine E-Mail, oder folge uns auf Facebook.

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