Hast du deine Traumimmobilie in Ungarn gefunden? Dann ist es jetzt wichtig, sich über die Nebenkosten im Klaren zu sein, die beim Kauf einer Immobilie in Ungarn anfallen. In diesem Beitrag besprechen wir die wichtigsten Punkte, die du berücksichtigen solltest.
1. Kaufsumme und Finanzierungsmöglichkeiten
Bevor du eine Immobilie kaufst, musst du natürlich sicherstellen, dass du die Kaufsumme auf deinem Konto hast. Sollte das nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit, die Immobilie durch eine Bank zu finanzieren. Allerdings ist es in letzter Zeit schwieriger geworden, über deutsche oder österreichische Banken eine Finanzierung für eine Immobilie im Ausland zu erhalten. Bei einigen ungarischen Banken ist dies jedoch weiterhin möglich, auch wenn hier strenge Vorschriften gelten.
Falls du eine Hypothek aufnimmst, solltest du die monatlichen Ausgaben im Auge behalten, die für die Rückzahlung an die Bank anfallen.
2. Anwaltskosten
In Ungarn wird der Immobilienkauf nicht über einen Notar, sondern über einen Rechtsanwalt abgewickelt. Die Anwaltskosten trägt der Käufer, und du hast die Wahl, welchen Anwalt du beauftragst. Diese Kosten variieren normalerweise zwischen 0,5% und 3% des Kaufpreises, aber in den meisten Fällen zahlst du etwa 1%. Die Anwaltskosten können vor Ort oder per Überweisung bezahlt werden.
3. Grunderwerbsteuer
Wie in vielen anderen Ländern musst du in Ungarn beim Immobilienkauf eine Grunderwerbsteuer zahlen. Diese Steuer beträgt 4% des Kaufpreises. Zum Beispiel: Wenn du eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro kaufst, musst du mit einer Grunderwerbsteuer von 12.000 Euro rechnen.
Nach dem Kauf erhältst du etwa fünf bis sechs Monate später einen offiziellen Bescheid vom ungarischen Finanzamt, in dem die zu zahlende Grunderwerbsteuer angegeben wird. Solltest du mit dem Betrag nicht einverstanden sein, hast du die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Zudem erhältst du in diesem Schreiben deine ungarische Steuernummer, falls du vorher noch keine hattest.
Wenn der im Kaufvertrag angegebene Kaufpreis für das Finanzamt nicht glaubhaft erscheint, kann es passieren, dass ein Fachmann den Wert der Immobilie erneut schätzt. In diesem Fall wird die Grunderwerbsteuer auf Basis dieser Schätzung festgelegt.
4. Maklerprovision
Im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich ist es in Ungarn üblich, dass der Käufer keine Maklerprovision zahlt. Das bedeutet, du musst dir keine Sorgen machen, zusätzliche 3-4% des Kaufpreises für einen Makler auszugeben. Achte darauf, mit wem du zusammenarbeitest, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
5. Zusätzliche Kosten
Es gibt einige Makler in Ungarn, die Geld für Besichtigungen verlangen, was jedoch sehr unüblich ist. Halte dich fern von diesen Praktiken, um unnötige Ausgaben zu vermeiden.
Fazit
Zusammengefasst solltest du bei einem Immobilienkauf in Ungarn mit folgenden Nebenkosten rechnen:
- Anwaltskosten (ca. 1% des Kaufpreises)
- Grunderwerbsteuer (4% des Kaufpreises)
- Eventuelle Hypothekenkosten
- Keine Maklerprovision (0%)
- Zusätzliche Besichtigungsgebühren (vermeiden, wenn möglich)
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Vielen Dank fürs Lesen!